Physiotherapie für Privatpatienten
Für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler — professionelle Physiotherapie in der Lübecker Altstadt.
Privatpatienten bei Physio One
Bei Physio One behandeln wir Patientinnen und Patienten aller privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte) und Selbstzahler. Für die Behandlung benötigen Sie — wie bei gesetzlich Versicherten — eine ärztliche Verordnung, die Ihnen jeder niedergelassene Arzt ausstellen kann.
Nach Ihrer Behandlung erhalten Sie eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh), die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle einreichen. In der Regel erstatten private Versicherungen die Behandlungskosten vollständig oder zu einem wesentlichen Teil — abhängig von Ihrem individuellen Tarif.
Wer ist Privatpatient?
Private Krankenversicherung (PKV)
Sie sind Mitglied einer privaten Krankenversicherung — z. B. DKV, AXA, Allianz, Debeka, Signal Iduna oder einer anderen privaten Kasse.
Alle privaten Krankenversicherungen werden bei Physio One akzeptiert.
Beihilfe (Beamte & Beschäftigte des öffentlichen Dienstes)
Sie sind beihilfeberechtigt und haben eine ergänzende Krankenversicherung oder reichen Kosten direkt über die Beihilfestelle ein.
Wir stellen Ihnen eine beihilfefähige Rechnung aus.
Selbstzahler
Sie möchten Physiotherapie ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen — z. B. für präventives Training, Sportphysiotherapie oder individuelle Behandlung.
Sprechen Sie uns für ein persönliches Angebot an.
Unfallversicherung & Berufsgenossenschaft
Behandlungen nach Arbeitsunfällen oder bei BG-Fällen werden über die zuständige Berufsgenossenschaft abgerechnet.
Bitte bringen Sie das entsprechende Formular zum Ersttermin mit.
Abrechnung — so funktioniert es
Ärztliche Verordnung holen
Besuchen Sie Ihren Haus- oder Facharzt und lassen Sie sich eine physiotherapeutische Verordnung ausstellen. Auf dem Rezept steht die verordnete Behandlung, die Diagnose und die Anzahl der Sitzungen.
Termin buchen & behandeln lassen
Buchen Sie Ihren Termin über Doctolib oder rufen Sie uns an. Bringen Sie Ihre Verordnung und — falls vorhanden — Ihre Versicherungskarte zum ersten Termin mit.
Rechnung erhalten
Nach der Behandlung (oder nach abgeschlossener Verordnung) erhalten Sie eine Rechnung nach GebüTh, die Sie bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle einreichen können.
Erstattung durch Ihre Versicherung
Reichen Sie die Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ein. Die Erstattungshöhe richtet sich nach Ihrem Tarif — bei Fragen hilft Ihnen Ihre Versicherung weiter.
Physio One+ — mehr Zeit für Ihre Behandlung
Bei Physio One erhalten Sie standardmäßig 5 Minuten zusätzliche Behandlungszeit — 20 Minuten statt der üblichen 15 Minuten. Das gibt Ihrem Therapeuten mehr Raum für eine gründliche Behandlung und individuelle Übungsanleitung.
Für noch intensivere Betreuung können Sie optional weitere Behandlungszeit hinzubuchen:
- +10 Minuten — für gründlichere Befunderhebung oder kombinierte Techniken
- +20 Minuten — für komplexe Befunde oder kombinierte Behandlungsansätze
- +30 Minuten — maximale Einzelbehandlungszeit
Die Kosten für Zusatzzeit werden direkt mit Ihnen abgerechnet und separat ausgewiesen.
Häufige Fragen für Privatpatienten
Muss ich bei Physio One in Vorleistung treten?
Ja. Bei privater Krankenversicherung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Sie erhalten die Kostenerstattung direkt von Ihrer Versicherung. Eine Direktabrechnung zwischen Praxis und privater Kasse ist in der Physiotherapie nicht üblich.
Welche Verordnung benötige ich als Privatpatient?
Sie benötigen eine physiotherapeutische Verordnung Ihres Arztes — das kann Ihr Hausarzt, Orthopäde oder jeder andere Facharzt sein. Auf der Verordnung sollten die gewünschte Therapieform (z. B. Krankengymnastik, KGG, Lymphdrainage), die Diagnose und die Anzahl der Sitzungen stehen.
Übernimmt meine PKV die vollen Kosten?
Das hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Viele private Krankenversicherungen erstatten Physiotherapie vollständig, andere beteiligen Sie mit einem Eigenanteil. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen oder fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach.
Kann ich als Privatpatient auch ohne Rezept kommen?
Ja, als Selbstzahler können Sie unsere Leistungen auch ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen. In diesem Fall erhalten Sie eine Privatrechnung, die Sie gegebenenfalls bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen können. Sprechen Sie uns gerne an — wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Gilt die 28-Tage-Frist auch für Privatpatienten?
Bei privatärztlichen Verordnungen gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Frist wie bei Kassenrezepten. Dennoch empfehlen wir, die Behandlung zeitnah nach Ausstellung der Verordnung zu beginnen. Informieren Sie sich ggf. bei Ihrer Versicherung über eventuelle Fristen.
Stellen Sie beihilfefähige Rechnungen aus?
Ja. Unsere Rechnungen werden nach der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh) ausgestellt und sind beihilfefähig. Sprechen Sie uns an, wenn Sie besondere Anforderungen an die Rechnungsstellung haben.
Termin als Privatpatient vereinbaren
Bringen Sie einfach Ihre Verordnung mit — wir kümmern uns um den Rest.