Privatpatienten bei Physio One

Bei Physio One behandeln wir Patientinnen und Patienten aller privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte) und Selbstzahler. Für Heilmittel benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (auch als Privatrezept), die Ihnen jeder niedergelassene Arzt ausstellen kann.

Nach Ihrer Behandlung erhalten Sie eine Rechnung nach der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh), die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle einreichen. Die Erstattung erfolgt bis zu den jeweiligen Höchstbeträgen Ihres Tarifs, ein Eigenanteil ist möglich.

Mehr zu Physiotherapie-Kosten & Erstattung →

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Kurz erklärt: Bringen Sie Ihre ärztliche Verordnung zum ersten Termin mit. Nach der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Wir unterstützen Sie dabei, wenn Sie Fragen zur Abrechnung haben.

Wer ist Privatpatient?

Private Krankenversicherung (PKV)

Sie sind Mitglied einer privaten Krankenversicherung, z. B. DKV, AXA, Allianz, Debeka, Signal Iduna oder einer anderen privaten Kasse.

Alle privaten Krankenversicherungen werden bei Physio One akzeptiert.

Beihilfe (Beamte & Beschäftigte des öffentlichen Dienstes)

Sie sind beihilfeberechtigt und haben eine ergänzende Krankenversicherung oder reichen Kosten direkt über die Beihilfestelle ein.

Wir stellen Ihnen eine Rechnung nach GebüTh zur Einreichung bei Beihilfe oder Versicherung aus. Mehr zur Beihilfe →

Selbstzahler

Sie möchten Leistungen auf eigene Rechnung in Anspruch nehmen, zum Beispiel präventives Training, Sportphysiotherapie oder Beratung? Heilmittel erhalten Sie mit ärztlicher (Privat-)Verordnung.

Mehr dazu auf unserer Seite für Selbstzahler.

Unfallversicherung & Berufsgenossenschaft

Behandlungen nach Arbeitsunfällen oder bei BG-Fällen werden über die zuständige Berufsgenossenschaft abgerechnet.

Bitte bringen Sie das entsprechende Formular zum Ersttermin mit.

Abrechnung: so funktioniert es

  1. ArztpraxisVerordnung ausstellen lassen
  2. Physio OneTermin und Behandlung
  3. Rechnungnach GebüTh
  4. Versicherung oder Beihilfeeinreichen, Erstattung nach Ihrem Tarif
So wandert Ihre Verordnung bis zur Erstattung.
01

Ärztliche Verordnung holen

Besuchen Sie Ihren Haus- oder Facharzt und lassen Sie sich eine physiotherapeutische Verordnung ausstellen. Auf dem Rezept steht die verordnete Behandlung, die Diagnose und die Anzahl der Sitzungen.

02

Termin buchen & behandeln lassen

Buchen Sie Ihren Termin über Doctolib oder rufen Sie uns an. Bringen Sie Ihre ärztliche Verordnung zum ersten Termin mit.

03

Rechnung erhalten

Nach der Behandlung (oder nach abgeschlossener Verordnung) erhalten Sie eine Rechnung nach GebüTh, die Sie bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle einreichen können.

04

Erstattung durch Ihre Versicherung

Reichen Sie die Rechnung bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ein. Die Erstattungshöhe richtet sich nach Ihrem Tarif. Bei Fragen hilft Ihnen Ihre Versicherung weiter.

Physio One+: mehr Zeit für Ihre Behandlung

Bei Physio One nehmen wir uns bewusst mehr Zeit als die Mindestdauer: Bei der Krankengymnastik planen wir 20 Minuten pro Sitzung, der erste Termin dauert 25 Minuten. Das gibt Ihrem Therapeuten mehr Raum für eine gründliche Behandlung und individuelle Übungsanleitung.

Für noch intensivere Betreuung können Sie optional gegen Aufpreis weitere Behandlungszeit hinzubuchen:

  • +10 Minuten: für gründlichere Befunderhebung oder kombinierte Techniken
  • +20 Minuten: für komplexe Befunde oder kombinierte Behandlungsansätze
  • +30 Minuten: maximale Einzelbehandlungszeit

Die Kosten für Zusatzzeit werden direkt mit Ihnen abgerechnet und separat ausgewiesen.

Häufige Fragen für Privatpatienten

Muss ich bei Physio One in Vorleistung treten?

Ja. Bei privater Krankenversicherung erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Sie erhalten die Kostenerstattung direkt von Ihrer Versicherung. Eine Direktabrechnung zwischen Praxis und privater Kasse ist in der Physiotherapie nicht üblich.

Welche Verordnung benötige ich als Privatpatient?

Sie benötigen eine physiotherapeutische Verordnung Ihres Arztes. Das kann Ihr Hausarzt, Orthopäde oder jeder andere Facharzt sein. Auf der Verordnung sollten die gewünschte Therapieform (z. B. Krankengymnastik, KGG, Lymphdrainage), die Diagnose und die Anzahl der Sitzungen stehen.

Übernimmt meine PKV die vollen Kosten?

Das hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Die Erstattung erfolgt bis zu den jeweiligen Höchstbeträgen Ihres Tarifs, ein Eigenanteil ist möglich. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen oder fragen Sie direkt bei Ihrer Versicherung nach.

Kann ich als Privatpatient auch als Selbstzahler kommen?

Ja, als Selbstzahler sind Sie willkommen. Heilmittel wie Krankengymnastik oder Lymphdrainage erhalten Sie mit ärztlicher Verordnung, auch ein Privatrezept ist möglich. Ohne Verordnung sind Prävention, Trainingsaufbau und Beratung möglich. Sie erhalten eine Privatrechnung, die Sie gegebenenfalls bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen können. Sprechen Sie uns gerne an, wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Gilt die 28-Tage-Frist auch für Privatpatienten?

Für Privatrezepte gibt es keine gesetzliche Frist, die private Versicherung kann jedoch eigene Bedingungen haben. Wir empfehlen, die Behandlung zeitnah nach Ausstellung der Verordnung zu beginnen und sich bei Ihrer Versicherung über eventuelle Fristen zu informieren.

Stellen Sie Rechnungen für die Beihilfe aus?

Ja. Unsere Rechnungen werden nach der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) ausgestellt und können bei Beihilfe oder Versicherung eingereicht werden. Die Erstattung erfolgt bis zu den jeweiligen Höchstbeträgen, ein Eigenanteil ist möglich. Sprechen Sie uns an, wenn Sie besondere Anforderungen an die Rechnungsstellung haben.

Termin als Privatpatient vereinbaren

Bringen Sie einfach Ihre Verordnung mit. Wir kümmern uns um den Rest.

Alles unter einem Dach · Mengstraße 40

Aktiv nach der Physio

Damit Ihre Therapie-Erfolge bleiben und Sie nach Abschluss der Behandlung weiter in Bewegung sind. Wir arbeiten alle in derselben Adresse, der Übergang ist nahtlos.