Was kostet Physiotherapie — und wer erstattet?

Wie viel Physiotherapie kostet und wie viel davon erstattet wird, hängt davon ab, wie Sie versichert sind. Bei Physio One rechnen wir für Privatpatienten, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler nach der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh) ab. Sie erhalten eine transparente Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle einreichen.

Kurz erklärt: Behandlung → Rechnung nach GebüTh → bei Ihrer Versicherung einreichen → Erstattung nach Ihrem Tarif. Die konkrete Höhe steht in Ihren Versicherungsbedingungen.

Ihre Möglichkeiten im Überblick

Private Krankenversicherung

Mit ärztlicher Verordnung erstatten die meisten PKV-Tarife Physiotherapie ganz oder zu einem großen Teil — abhängig von Ihrem Tarif.

Beihilfe

Beamte und Versorgungsempfänger reichen die beihilfefähige Rechnung bei Beihilfestelle und Restkostenversicherung ein. Mehr zur Beihilfe →

Private Zusatzversicherung

Gesetzlich Versicherte mit einer Heilmittel-Zusatzversicherung können Selbstzahler-Rechnungen dort einreichen.

Selbstzahler

Ohne Erstattung tragen Sie die Kosten selbst — dafür flexibel und ohne Umweg. Mehr für Selbstzahler →

Wie die Abrechnung nach GebüTh funktioniert

Die GebüTh legt fest, wie physiotherapeutische Leistungen für Privatpatienten und Selbstzahler berechnet werden. Der Rechnungsbetrag hängt von der Art und dem Umfang der Behandlung ab — zum Beispiel Krankengymnastik, gerätegestützte Krankengymnastik, Lymphdrainage oder Massage. Gerne erstellen wir Ihnen vorab ein individuelles Angebot, damit Sie Klarheit über die Kosten haben.

Wichtig zu wissen: Die Höhe der Erstattung legen nicht wir fest, sondern Ihr Versicherungs- bzw. Beihilfetarif. Bei Fragen zur Abrechnung unterstützen wir Sie natürlich gerne.

Physio One+ — mehr Zeit für Ihre Behandlung

Bei Physio One erhalten Sie standardmäßig 20 statt der üblichen 15 Minuten pro Sitzung. Optionale Zusatzzeit rechnen wir transparent und separat mit Ihnen ab — diese Zusatzzeit ist in der Regel nicht erstattungsfähig.

Alle Infos für Privatpatienten & Beihilfeberechtigte →
Behandlung als Selbstzahler →

Häufige Fragen zu Kosten & Erstattung

Erstattet die private Krankenversicherung Physiotherapie?

In der Regel ja. Die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten Physiotherapie mit ärztlicher Verordnung vollständig oder zu einem großen Teil. Die genaue Höhe hängt von Ihrem individuellen Tarif ab — ein Blick in Ihre Versicherungsbedingungen oder eine kurze Nachfrage bei Ihrer Versicherung schafft Klarheit.

Was ist die GebüTh?

GebüTh steht für die Gebührenordnung für Therapeuten. Nach ihr rechnen wir Physiotherapie für Privatpatienten, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler ab. Sie erhalten eine nachvollziehbare Rechnung, die Sie bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle einreichen können.

Muss ich die Physiotherapie zuerst selbst bezahlen?

Als Privatpatient, Beihilfeberechtigter oder Selbstzahler treten Sie in Vorleistung: Sie erhalten eine Rechnung nach GebüTh, begleichen diese und reichen sie zur Erstattung bei Ihrer Versicherung ein. Eine Direktabrechnung zwischen Praxis und privater Kasse ist in der Physiotherapie nicht üblich.

Kann ich als gesetzlich Versicherter mit Zusatzversicherung Kosten einreichen?

Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben, die Heilmittel abdeckt, können Sie unsere Rechnung nach GebüTh dort einreichen — etwa für Selbstzahler-Leistungen. Ob und in welcher Höhe erstattet wird, richtet sich nach Ihrem Zusatztarif.

Fragen zur Abrechnung? Sprechen Sie uns an

Wir beraten Sie gern und erstellen Ihnen auf Wunsch vorab ein individuelles Angebot.

Alles unter einem Dach · Mengstraße 40

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Damit Ihre Therapie-Erfolge bleiben — und Sie nach Abschluss der Behandlung weiter in Bewegung sind. Wir arbeiten alle in derselben Adresse, der Übergang ist nahtlos.