Physiotherapie für Beihilfeberechtigte in Lübeck
Für Beamtinnen und Beamte, Soldaten, Richter und Versorgungsempfänger — professionelle Physiotherapie mit beihilfefähiger Abrechnung.
Beihilfe & Physiotherapie bei Physio One
Als Beihilfeberechtigter behandeln wir Sie bei Physio One wie alle unsere Patientinnen und Patienten — mit einem individuellen Behandlungsplan und dem Physio One+ Zeitvorteil. Nach Ihrer Behandlung erhalten Sie eine beihilfefähige Rechnung nach der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh), die Sie bei Ihrer Beihilfestelle und Ihrer privaten Restkostenversicherung einreichen.
Wer ist beihilfeberechtigt?
Beamtinnen & Beamte
Beamte des Bundes und der Länder sowie Anwärterinnen und Anwärter im Vorbereitungsdienst.
Soldaten & Bundeswehr
Berufs- und Zeitsoldaten mit Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung bzw. Beihilfe.
Richter & Staatsanwälte
Angehörige des richterlichen Dienstes und weitere Bedienstete mit Beihilfeanspruch.
Versorgungsempfänger
Pensionärinnen und Pensionäre sowie berücksichtigungsfähige Angehörige.
So läuft die Abrechnung
Ärztliche Verordnung holen
Lassen Sie sich von Ihrem Haus- oder Facharzt eine physiotherapeutische Verordnung ausstellen — mit Therapieform, Diagnose und Anzahl der Sitzungen.
Termin buchen & behandeln lassen
Buchen Sie Ihren Termin über Doctolib oder telefonisch und bringen Sie Ihre ärztliche Verordnung zum ersten Termin mit.
Beihilfefähige Rechnung erhalten
Nach der Behandlung erhalten Sie eine Rechnung nach GebüTh, die den Anforderungen der Beihilfe entspricht.
Bei Beihilfe & Versicherung einreichen
Reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Beihilfestelle und Ihrer privaten Restkostenversicherung ein — beide erstatten gemeinsam die Kosten.
Physio One+ — mehr Zeit für Ihre Behandlung
Bei Physio One erhalten Sie standardmäßig 20 statt der üblichen 15 Minuten pro Sitzung — mehr Raum für eine gründliche Behandlung und individuelle Übungsanleitung. Auf Wunsch lässt sich die Behandlungszeit erweitern; die Zusatzzeit wird transparent und separat ausgewiesen.
Alle Infos zur Abrechnung für Privatpatienten & Beihilfeberechtigte →
Behandlung als Selbstzahler — flexibel und ohne Umweg →
Häufige Fragen für Beihilfeberechtigte
Stellt Physio One beihilfefähige Rechnungen aus?
Ja. Unsere Rechnungen werden nach der Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTh) ausgestellt und sind beihilfefähig. Sie reichen die Rechnung bei Ihrer Beihilfestelle und Ihrer privaten Restkostenversicherung ein.
Brauche ich als Beihilfeberechtigter eine ärztliche Verordnung?
Für die Behandlung als Heilmittel benötigen Sie eine ärztliche Verordnung — diese stellt Ihnen Ihr Haus- oder Facharzt aus. Auf der Verordnung stehen die Therapieform, die Diagnose und die Anzahl der Sitzungen.
Wie hoch ist die Beihilfe für Physiotherapie?
Der Beihilfesatz richtet sich nach Ihrem Status und Ihrem Dienstherrn (Bund oder Land). Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Kosten, den verbleibenden Anteil trägt in der Regel Ihre private Restkostenversicherung. Details erfahren Sie bei Ihrer Beihilfestelle.
Muss ich als Beihilfeberechtigter in Vorleistung treten?
Ja. Sie erhalten von uns eine Rechnung nach GebüTh, begleichen diese und reichen sie anschließend bei Ihrer Beihilfestelle und Ihrer Restkostenversicherung zur Erstattung ein.
Termin als Beihilfeberechtigter vereinbaren
Bringen Sie einfach Ihre Verordnung mit — wir kümmern uns um eine beihilfefähige Abrechnung.